Fortbildung und Schulung

Die Förderung von Fortbildung für Mitarbeitervertretungen gehört zu den wichtigen Aufgaben des Gesamtausschusses. Dazu führt der Gesamtausschuss durch seine Referentin der Geschäftsstelle, Eleonora Dannecker – wenn es sich ergibt auch in Kooperation mit dem Arbeitsrechtsreferenten der ELKB, Gerhard Berlig – zwei Mal im Jahr, jeweils in Nordbayern und in Südbayern, eine spezielle Ein-Tages-Schulung durch. Aktuelle Termine, Orte und Anmeldemodalitäten finden sich weiter unten.

Darüber hinaus finden in einigen Kirchenkreisen auch einmal im Jahr regionale Tagungen mit Fortbildungscharakter und der Möglichkeit zum kollegialen Austausch statt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Kirchenkreis gewählte Mitglied des Gesamtausschusses, das Sie unter Ansprechpersonen finden.

Diese speziellen Angebote des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen der ELKB verstehen sich jedoch nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zu den bewährten Angeboten des Bildungswerkes des DGB Bayern und des Verbandes der Mitarbeitenden vkm Bayern. 

Mitarbeitervertretungen, die an der Videokonferenzschaltung teilnehmen möchten, denen jedoch kein Laptop/PC zur Verfügung steht, sollten ihren Anspruch aus § 30 Absatz 1 MVG.EKD geltend machen. Die Sachausstattung hat der in der Dienststelle üblichen technischen Ausstattung zu entsprechen (Loseblatt-Kommentar Fey/Rehren, § 30 MVG.EKD Randnummern 7 und 7a; Kommentar Joussen/Mestwerdt, Beck-Verlag, 1. Aufl., § 30 MVG.EKD Randnummer 23).

Nach § 19 Absatz 3 MVG.EKD hat jedes MAV-Mitglied einen Anspruch auf Teilnahme an Schulungen bis zu vier Wochen pro Amtszeit. Für die Schulung ist das MAV-Mitglied unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen.

 

 

Fortbildungen und Schulungen für Mitglieder der Mitarbeitervertretungen im Bereich der ELKB bieten insbesondere