Delegiertenversammlung

Nach § 5 AGMVG berufen die Gesamtausschüsse einmal im Jahr eine Delegiertenversammlung ein. Im Wahljahr ersetzt die Wahlversammlung die Delegiertenversammlung.

Teilnehmen dürfen die Mitarbeitervertretungen (Delegierte), die an der Wahlversammlung teilnehmen dürfen (§ 3 Abs. 3 AGMVG).

Aufgaben der Delegiertenversammlung sind:

  • Die Nachwahl für während der Wahlperiode ausgeschiedene Mitglieder.
  • Die Beratung von Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesamtausschusses.
  • Das Einbringen von Anträgen.
  • Die Entgegennahme des jährlichen Tätigkeitsberichtes.
  • Die Fahrtkosten der Delegierten werden von der Geschäftsstelle der Gesamtausschüsse (§ 8 AGMVG) erstattet.

Wahlversammlung des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

vom Dienstag, 20. Juli 2022 von 10:00 bis 16:00 Uhr
in der Stadthalle Fürth

Delegiertenversammlung 2021 der Mitarbeitervertretungen der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

vom Dienstag, 20. Juli 2021 von 10:00 bis 16:00 Uhr
in der Stadthalle Fürth

Delegiertenversammlung 2020 der Mitarbeitervertretungen der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

vom Dienstag, 29. September 2020 von 10:00 bis 16:00 Uhr
in der Stadthalle Fürth
Die Einladung an die Vorsitzenden bzw. die Delegierten der Mitarbeitervertretungen erfolgte Ende Juli 2020

Wahl Gesamtausschuss 2019 der Mitarbeitervertretungen der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

vom Dienstag, 23. Juli 2019 von 10:00 bis 16:00 Uhr
in der LUX Junge Kirche Nürnberg

Delegiertenversammlung 2018
Delegiertenversammlung der GA Evang.-Luth. Kirche in Bayern

am Donnerstag, 18. Oktober 2018 von 10:00 bis 16:00 Uhr
im LUX Junge Kirche Nürnberg