Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Im Zusammenhang mit der Evaluierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes durch die Berufsgenossenschaften mit der ELKB wurde zwischen dem Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in der ELKB und der Evangelischen Landeskirche in Bayern am 05.06.2019 das Arbeitsschutzkonzept für die ELKB unterzeichnet.
Als Dienstgebende sind Pfarrerin und Kirchenvorstand verpflichtet, für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden in der Kirchengemeinde zu sorgen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt regelmäßige Betriebsbegehungen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz vor. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Dienstgebende gehalten, Betriebsärztinnen und Fachkräfte für Arbeitsschutz zu bestellen und ab einer Mitarbeitendenzahl von 20 Vollzeitarbeitskräften einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Die Mitarbeitervertretung hat im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz Mitbestimmungs- und Kontrollrechte und unterstützt den Dienstgebenden.
Das Arbeitsschutzkonzept vom Juli 2019 zeigt auf, wie die einzuhaltenden Standards in der ELKB umgesetzt werden.
Der Arbeitsschutzausschuss der ELKB hat beschlossen, dass auf der Ebene der Verwaltungsstellen, der Kirchengemeindeämter und Gesamtverwaltungsstellen – soweit noch nicht geschehen – ebenfalls Arbeitsschutzausschüsse zu bilden sind.
Nach dem Arbeitsschutzkonzept der ELKB sind die Pfarrerinnen von den Arbeitssicherheitsausschüssen über ihre zu erledigenden Aufgaben in Kenntnis zu setzen; die Pfarrerinnen wiederum sind verpflichtet, die örtliche MAV zu informieren.
Die Kirchengemeinden werden über interne und externe Fach- und Ortskräfte für Arbeitssicherheit betreut.
Die medizinische Betreuung wird über einen Betreuungsvertrag mit der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH abgedeckt; eine Liste der Vertrauensärztinnen findet sich im Intranet der ELKB.
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) überprüft regelmäßig die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Inwieweit der Arbeitsschutz in den Kirchengemeinden umgesetzt wird, wird jährlich über den Jahresbericht der Fachkräfte und auf der Fachtagung abgefragt; die zuständige MAV wird über die Berichte informiert.
Die örtliche Mitarbeitervertretung ist bei der Betriebsbegehung dabei und erhält das Protokoll. Die Mitarbeitervertretung achtet darauf, dass die Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden.
Mitglieder der Mitarbeitervertretung haben das Recht, an entsprechenden Schulungen teilzunehmen (§ 19 Absatz 3 Mitarbeitervertretungsgesetz EKD (MVG).
Ansprechpersonen für die Kirchengemeinden sind der Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und die Verbundkoordinatoren in den sechs Kirchenkreisen.
Ansprechperson für den GA-Kirche ist Jochen Bernecker als entsandtes Mitglied in den landeskirchlichen ASA